Barrierefreiheitserklärung

Herbst Bauunternehmen GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen von Dienstleistern und Web-Shops (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) BGBl. I Nr. 76/2023 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.herbst-bau.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

[Variante A – Wähle diese Variante, wenn die Website/mobile Anwendung vollständig mit den WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA vereinbar ist:]
Diese [Website(s)/mobile(n) Anwendung(en) ist/sind] mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.
[Variante B – Wähle diese Variante, wenn die Website/mobile Anwendung teilweise mit den WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA vereinbar oder bestimmte Inhalte von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen wurden:]
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ vereinbar.
[Variante C – Wähle diese Variante, wenn die Website/mobile Anwendung in großen Teilen nicht mit den WCAG 2.1, AA vereinbar ist oder zur Gänze von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen ist:]
Diese [Website(s)/mobile(n) Anwendung(en) ist/sind] nicht mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
[Gib einen konkreten Grund für die fehlende Barrierefreiheit an. Unzutreffendes ist zu streichen. Falls die Website mit den WCAG 2.1, AA vollständig vereinbar ist, bitte alle Passagen zum „Nicht barrierefreien Inhalt“ streichen.]
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
[Führe die Unvereinbarkeit(en) der Website(s)/mobilen Anwendung(en) auf und/oder beschreibe die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind.]
b. Unverhältnismäßige Belastung
[Führe die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird.]
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​
[Führe die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen. Gib den konkreten Ausnahmetatbestand nach § 2 Absatz 3 WZG an.]
[Gib etwaige barrierefreie Alternativen für nicht barrierefreie Inhalte an. Man kann bspw. einen E-Mail-Kontakt angeben, an den man sich wenden kann, wenn man eine Auskunft zu nicht barrierefreien Inhalten einholen möchte.]
PDF-Dokumente, die auf [URL] zum Download zur Verfügung gestellt werden, und vor dem 28.06.2025 erstellt wurden, fallen im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) nicht in den Geltungsbereich. Diese sind nicht barrierefrei. Da sie keine Tags und Meta-Daten besitzen, sind sie nicht oder unzureichend von Screenreadern erfassbar.
Wenn Sie eine Auskunft zu den nicht barrierefreien Dokumenten wünschen, schreiben Sie eine E-Mail an [Mail-Adresse].

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.06.206 auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 12.06.2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Uns ist es ein großes Anliegen, unsere Website möglichst bedienbar und zugänglich zu gestalten. Wenn Sie Barrieren begegnen, die Sie an der Bedienung unserer Website hindern – Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, mit Ausnahme der hier beschriebenen Probleme – bitten wir Sie, uns per E-Mail zu kontaktieren.
Bitte senden Sie uns in einem solchen Fall eine Beschreibung des Problems und die URL(s) der betroffenen Website oder des betroffenen Dokuments an office@herbst-bau.at

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie schnellstmöglich kontaktieren.

Kontakt der zuständigen Stelle
Herbst Bauunternehmen GmbH
Wolfgang Herbst
E-Mail: office@herbst-bau.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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